Welche Möglichkeit hat die Apotheke bei Verordnung einer Jumbopackung?

Uns liegt ein Rezept eines Urologen vor:

„1 x Testosteron depot Galen 250 mg 10 x 1 ml Amp“ wurde verordnet.
Hierbei handelt es sich um eine Jumbopackung. Können wir 2 x 5 x 1 ml Amp N3 abgeben?

Antwort

Die verordnete Jumbopackung darf in keinem Fall abgegeben werden. Allerdings sollten Sie das Rezept nach unserer Einschätzung ohne Rezeptänderung durch den Arzt nicht beliefern, denn: Damit eine Verordnung als eindeutig bestimmt anzusehen ist, muss sie sich einem Artikel im Preis- und Produktverzeichnis zuordnen lassen. Somit muss das Rezept aus unserer Sicht auf 2 x 5 x 1 ml Ampullen geändert werden.

Nur im dringenden Fall wäre eine Abgabe möglich, dies müssten Sie dann aber auf dem Rezept dokumentieren. Grundlage wäre § 17 Rahmenvertrag:

17 Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)

Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt: […]

7. Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung, ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben oder die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße. § 8 Absatz 1 gilt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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