Welche Menge dürfen wir abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt folgende Verordnung vor:
„X 2 x Brilique 90 mg 100 Stk.“
Dürfen wir diese Menge beliefern oder müssen wir stattdessen die Packung mit 168 Stück abgeben?
Antwort
Die verordnete Gesamtmenge fällt gemäß der Einordnung laut PackungsV in einen bestehenden Normbereich, den N3-Bereich, hinein:
Das Stückeln in einen definierten Normbereich ist unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und vorrangiger Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel in bestimmten Fällen zulässig (siehe auch § 3 (1) Nr. 7 Buchst. e Rahmenvertrag). Eine Brilique-Packung, die dem N3-Bereich zuzuordnen wäre, ist nicht im Handel. Die Abgabe von 2 x 100 St. ist hier also möglich.
Wünscht der Arzt die Abgabe der 168er-Packung, so müsste er genau diese Größe nach Stückzahl verordnen, da diese Menge zwischen zwei N-Bereichen liegt.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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