Welche Menge dürfen wir abgeben?

Uns liegt folgende Verordnung vor:

„X  2 x Brilique 90 mg 100 Stk.“

Dürfen wir diese Menge beliefern oder müssen wir stattdessen die Packung mit 168 Stück abgeben?

Antwort

Die verordnete Gesamtmenge fällt gemäß der Einordnung laut PackungsV in einen bestehenden Normbereich, den N3-Bereich, hinein:

Das Stückeln in einen definierten Norm­bereich ist unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und vorrangiger Abgabe rabatt­begünstigter Arznei­mittel in bestimmten Fällen zulässig (siehe auch § 3 (1) Nr. 7 Buchst. e Rahmenvertrag). Eine Brilique-Packung, die dem N3-Bereich zuzuordnen wäre, ist nicht im Handel. Die Abgabe von 2 x 100 St. ist hier also möglich.

Wünscht der Arzt die Abgabe der 168er-Packung, so müsste er genau diese Größe nach Stückzahl verordnen, da diese Menge zwischen zwei N-Bereichen liegt. 

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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