Welche Menge darf auf die Stückzahlverordnung eines Antibiotikums abgegeben werden?

Wir haben folgende Verordnung erhalten:

„Amoxiclavulan 875/125 mg 30 Tabletten“

Was ist abzugeben? Dürfen wir die ganze Menge abgeben?

Antwort

Es liegt eine reine Stückzahlverordnung vor, und zwar ohne Angabe weiterer Packungsgrößenmerkmale. Da mit der verordneten Menge von 30 Stück der größte N-Bereich überschritten wird, kann diese Verordnung nach jetzigem Rahmenvertrag maximal mit der Menge von Nmax beliefert werden.

Grundlage ist bei dieser Stückzahlverordnung § 6 (3) des Rahmenvertrags:

6 (3) Rahmenvertrag

„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben.“

Sie können den Arzt jedoch bitten, eine eindeutig bestimmte Verordnung unter Verwendung der jeweiligen Normkennzeichen auszustellen:

  • Amoxiclavulan 875/125 mg 20 Stück N2
  • Amoxiclavulan 875/125 mg 10 Stück N1

So wird ersichtlich, dass exakt die verordneten Packungsgrößen gewünscht sind. Auf diese Weise kann der Patient die benötigte Menge erhalten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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