Welche Korrekturetiketten sind zulässig?

Wir haben eine Frage zur Anwendung von Korrekturetiketten: Muss man die Verwendung noch in irgendeiner Form kennzeichnen/abzeichnen? Und für welche Rezeptfelder gibt es Korrekturetiketten?

Antwort

Die einzig erlaubten Korrekturetiketten sind die genormten Aufkleber für das Taxfeld gemäß der Technischen Anlage 2 (TA 2) zu § 4 Abs. 4 der Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung nach § 300 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Dort ist auch zu lesen, dass die Korrekturetiketten an der rechten unteren Ecke auf dem Aufkleber und gleichzeitig auf dem Verordnungsblatt zu signieren sind. Korrekturetiketten für andere Rezeptfelder sind nicht definiert. Wenn an anderer Stelle Korrekturen erforderlich sind, sollte der vorherige Eintrag durchgestrichen und keinesfalls unkenntlich (Tipp-Ex) gemacht werden. Hier kam es bereits zu Retaxationen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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