Welche Packungs­größen von Dolomo sind zulasten der GKV abgabe­fähig?

Wir stolpern jedes Mal über folgende Verordnungen: Dolomo Tabletten mit 27 Stück bzw. Dolomo Tabletten mit 36 Stück.

Sind diese zulasten der GKV abgabe­fähig? Bisher wurden immer nur Dolomo Tabletten mit 10 Stück (N1) rezeptiert.

Antwort

Laut Lauer-Taxe entsprechen die Packungen mit einer Tabletten­anzahl von 27 Stück und 36 Stück keiner Norm­größe. Wobei die Packungs­einheit mit 27 Stück genau im N2-Bereich liegt und sich die Packungs­einheit mit 36 Stück zwischen dem N2- und dem N3-Bereich befindet:

Abb.: PZN-Checkplus | Einteilung nach Arzneimittelgruppe

Dementsprechend können beide Packungsgrößen verordnet und zulasten der GKV abgegeben werden.

Hinweis

Zahnärztinnen und -ärzte sollen Dolomo gemäß den Kassen­zahn­ärztlichen Vereinigungen nur im Ausnahme­fall verordnen. Deswegen ist eine Packungse­inheit mit 10 Stück gängiger.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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