Welche Packungsgrößen von Dolomo sind zulasten der GKV abgabefähig?
Wir stolpern jedes Mal über folgende Verordnungen: Dolomo Tabletten mit 27 Stück bzw. Dolomo Tabletten mit 36 Stück.
Sind diese zulasten der GKV abgabefähig? Bisher wurden immer nur Dolomo Tabletten mit 10 Stück (N1) rezeptiert.
Antwort
Laut Lauer-Taxe entsprechen die Packungen mit einer Tablettenanzahl von 27 Stück und 36 Stück keiner Normgröße. Wobei die Packungseinheit mit 27 Stück genau im N2-Bereich liegt und sich die Packungseinheit mit 36 Stück zwischen dem N2- und dem N3-Bereich befindet:
Abb.: PZN-Checkplus | Einteilung nach Arzneimittelgruppe
Dementsprechend können beide Packungsgrößen verordnet und zulasten der GKV abgegeben werden.
Hinweis
Zahnärztinnen und -ärzte sollen Dolomo gemäß den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen nur im Ausnahmefall verordnen. Deswegen ist eine Packungseinheit mit 10 Stück gängiger.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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