Welche Besonderheiten gelten bei ASV-Rezepten?

Wir haben ein Rezept im Rahmen einer ASV erhalten.

Die BSNR sieht anders aus als wir das von normalen Rezepten gewohnt sind – ist das korrekt?

Antwort

Auf der Seite Kassen­ärztlichen Bundes­vereinigung ist nach­zulesen, welche Vor­gaben von der ver­ordnenden Person bei der Rezept­erstellung in der ambulanten spezial­fach­ärztlichen Versorgung (ASV) im Unter­schied zu normalen Rezepten zu beachten sind:

  • Im Status­feld wird an der letzten Stelle eine Kenn­zeichnung mit „01“ vorge­nommen.
  • In ASV-Fällen wird anstelle der normalen BSNR die ASV-Team­nummer einge­tragen, die immer mit den Ziffern „00“ beginnt.
  • In der Codier­leiste ist bei ASV-Ver­ordnungen die Pseudo­ziffer „222222222“ zu finden.

Wenn die Angaben auf Ihrem Rezept diesen Punkten ent­sprechen und auch die übrigen Formalien korrekt sind, steht einer Belieferung nichts im Wege.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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