Welche Besonderheiten gelten bei ASV-Rezepten?
Wir haben ein Rezept im Rahmen einer ASV erhalten.
Die BSNR sieht anders aus als wir das von normalen Rezepten gewohnt sind – ist das korrekt?
Antwort
Auf der Seite Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist nachzulesen, welche Vorgaben von der verordnenden Person bei der Rezepterstellung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Unterschied zu normalen Rezepten zu beachten sind:
- Im Statusfeld wird an der letzten Stelle eine Kennzeichnung mit „01“ vorgenommen.
- In ASV-Fällen wird anstelle der normalen BSNR die ASV-Teamnummer eingetragen, die immer mit den Ziffern „00“ beginnt.
- In der Codierleiste ist bei ASV-Verordnungen die Pseudoziffer „222222222“ zu finden.
Wenn die Angaben auf Ihrem Rezept diesen Punkten entsprechen und auch die übrigen Formalien korrekt sind, steht einer Belieferung nichts im Wege.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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