Welche Angaben muss ein SSB-Rezept enthalten?
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Wir bekommen seit kurzer Zeit aus bestimmten Arztpraxen Rezepte für den Sprechstundenbedarf, bei denen im Adressfeld nur noch eine fünfstellige Nummer aufgedruckt wird. Eine Adresse wird nicht angegeben. Scheinbar lässt die EDV das nur in dieser Form zu.
Gibt es allgemeine Vorgaben, wie ein Rezept für den SSB auszufüllen ist?
Antwort
Beim Sprechstundenbedarf muss im Personalienfeld keine Eintragung erfolgen. Erforderlich sind lediglich die Angabe des Kostenträgers im Feld ganz oben, die Angabe der IK-Nummer sowie die Arztangaben (LANR und BSNR). Dass es sich um eine Sprechstundenbedarfsverordnung handelt, ist zudem an den markierten Feldern oberhalb des Taxfeldes erkennbar (9 = Sprechstundenbedarf).
Anbei finden Sie eine Übersicht, was auf einem SSB-Rezept zwingend vorhanden sein muss.
- Kostenträger
- Statusfeld (9 = SSB, 8 = Impfstoff)
- Kostenträgerkennung
- BSNR
- LANR
- Ausstellungsdatum
- Bezeichnung des verordneten Mittels, max. drei Positionen pro Rezept
- Vertragsarztstempel und Arztunterschrift
Weitere Vorgaben, beispielsweise zu den verordnungsfähigen Mitteln, sind in den SSB-Vereinbarungen zu finden. Diese richten sich jedoch vornehmlich an den Arzt. Spezielle Vorgaben zur Belieferung und Abrechnung sind in den jeweiligen Arzneilieferverträgen der gesetzlichen Krankenversicherungen nachzulesen, diese können je nach Vertrag voneinander abweichen. Die Regelungen des Rahmenvertrags (Rabattverträge/Einsparziel im importrelevanten Markt) gelten nicht für SSB-Verordnungen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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