Welche Angaben muss die Apotheke auf das BtM-Rezept drucken?

Nach der BtMVV müssen Apotheken bei Abgabe Name und Anschrift auf das Rezept drucken.

Reicht dafür die Angabe von Name, Post­leit­zahl und Stadt oder müssen Straße und Haus­nummer eben­falls dabei sein?

Antwort

Bestandteil der Anschrift sind Name der Person bzw. Institution, Straße und Haus­nummer sowie Post­leit­zahl und Ort.
Diese müssen also von der Apotheke auf dem Rezept aufge­bracht werden, um die Anfor­derungen nach BtMVV zu erfüllen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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