Welche Abgabemöglichkeiten gibt es bei Originalverordnung mit Kreuz?

Folgendes Rezept liegt uns vor:

Krankenkasse: Knappschaft
„Cellcept 500 mg 150 St. Roche“ (mit Aut-idem-Kreuz)

Der Hersteller Roche ist mit aufgeführt. Können wir dann das Original abgeben oder muss ein Import mit gleichem Namen abgegeben werden?

Antwort:

Wäre ein Import rabattiert, dann müsste trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz der rabattierte Import (bzw. im umgekehrten Fall das rabattierte Original) abgegeben werden, denn Importe und bezugnehmendes Original gelten als gleich.

Ein Austausch auf ein rabattiertes Generikum wird durch das Aut-idem-Kreuz hingegen ausgeschlossen.

Da es in Ihrem Fall keine rabattierten Importe gibt (nur ein rabattiertes Generikum, aber hier ist der Austausch wie beschrieben durch das Kreuz verboten), können Sie das Original abgeben. Falls Sie Ihre Importquote noch nicht erfüllt haben, können Sie aber trotz des Kreuzes einen preisgünstigen 15/15-Import abgeben.

Hinweis

Auch eine herstellerneutrale Verordnung (ohne Nennung eines Herstellers) dürfte nach Auffassung des DAV unter Beachtung vorrangig abzugebender Rabattartikel mit dem Original beliefert werden. Allerdings gibt es dazu teilweise ergänzende Regelungen in verschiedenen Regionallieferverträgen, die dann vorrangig zu beachten sind.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung