Was wird bei verspäteter Rezeptabrechnung in Abzug gebracht?
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Wir haben eine Frage, wie eine Überziehung der Abrechnungsfrist geregelt ist. Wir haben mehrere Rezepte gefunden, die noch nicht abgerechnet wurden – sie wurden aber fristgerecht beliefert.
Ist es sinnvoll, diese Rezepte noch einzureichen, oder werden dabei hohe Abzüge gemacht? Dürfen die Kassen auch darüber hinaus „Strafgebühren“ abziehen oder nur bis zu dem Gesamtbetrag?
Antwort
Welche Fristen gelten und welchen Betrag die Kassen bei verspäteter Rezeptabrechnung in Abzug bringen dürfen, ist in den jeweiligen Arzneilieferverträgen geregelt.
Für Ersatzkassen gilt bundesweit folgende Vereinbarung gemäß Arzneiversorgungsvertrag:
11 Rechnungslegung
„(1) Die Rechnungslegung der Apotheke erfolgt monatlich bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte, an die von den Ersatzkassen benannten Stellen. Eine Überschreitung der Frist nach Satz 1 befreit die Ersatzkasse nicht von der Zahlungsverpflichtung. Werden einzelne Verordnungsblätter gemäß § 3 mehr als einen Monat nach Ablauf dieser Frist abgerechnet, sind die Ersatzkassen berechtigt, den Gesamtbruttobetrag dieser Verordnungsblätter gemäß § 3 um fünf Euro je Verordnungszeile, bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und den anderen Mitteln nach § 1 Absatz 1 Ziffer 2 um zehn Prozent des Apothekenabgabepreises, zu kürzen, insgesamt jedoch je Abrechnungsmonat und Ersatzkasse höchstens um 50 Euro, es sei denn, die Apotheke und die Abrechnungsstelle haben die Fristüberschreitung nicht zu vertreten; weitergehende Vertragsmaßnahmen nach § 27 Absatz 1 Ziffer 2 des Rahmenvertrages sind ausgeschlossen.“
Ersatzkassen dürfen demnach bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nur 5 Euro je Verordnungszeile abziehen und den Bruttobetrag von verspätet eingereichten Verordnungen über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel um 10 % kürzen. Es lohnt sich also in jedem Fall, Ihre Rezepte noch einzureichen. Für die Regionalkassen sind die Regelungen den jeweiligen Verträgen zu entnehmen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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