Was muss bei Original bzw. Importen mit Mehrkosten beachtet werden?

Wir haben eine Verordnung über „Baraclude 0,5 mg 90 Stück“ ohne Angabe von Hersteller oder PZN mit Aut-idem-Kreuz erhalten. Wenn wir das Original in der EDV auswählen, entsteht ein sehr hoher Eigenanteil. Es wird uns aber im Substitutionsfenster als günstiger als die Importe angezeigt. Bei dem lieferfähigen Import von Eurim meldet die Kasse „Preisanker überschritten“, allerdings entsteht kein Eigenanteil für den Kunden.

Dürfen wir den Import beliefern oder müssen wir das Rezept ändern lassen?

Antwort

Da der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, können Sie nur zwischen Original und Importen wählen. In der zweiten Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag wurde Folgendes in § 13 Abs. 2 ergänzt:

13 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Im importrelevanten Markt nach Absatz 1 ist grundsätzlich die Abgabe von Referenzarzneimitteln, Importarzneimitteln und preisgünstigen Importarzneimitteln möglich; liegt ein Mehrfachvertrieb vor, können unter Berücksichtigung der Regelungen des § 12 Absatz 2 auch Parallelarzneimittel sowie deren Importarzneimittel und preisgünstige Importarzneimittel abgegeben werden. Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass für dieses Mehrkosten durch den Versicherten geleistet werden müssen, aber aufzahlungsfreie Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen; diese sind in diesem Fall bevorzugt abzugeben. Überschreitet der Abgabepreis sämtlicher zur Auswahl stehenden Fertigarzneimittel den Festbetrag, ist ein Fertigarzneimittel mit einer möglichst geringen Aufzahlung für den Versicherten auszuwählen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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