Was muss bei der Abrechnung von Levomethadon-Tabletten beachtet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Verordnung für eine Substitutionstherapie erhalten:
Krankenkasse: DAK (IK 104067996)
„L Polamidon 20 mg Tabletten 10 Stück
Take-Home-Zubereitung Tagesbedarf 20 mg (1 Tbl. täglich einnehmen)
ST Bedarf für 10 Tage vom 02.05.–11.05.18“
Dazu haben wir einige Fragen: Wie wird diese Verordnung abgerechnet? Welche Sondernummern sind aufzudrucken? Müssen wir einem gesonderten Vertrag zur Belieferung beitreten bevor wir Substitutionsmittel abgeben?
Antwort
Die Abrechnung erfolgt über das jeweils aktuelle Preistableau der Apotheken-Hilfstaxe. In diesem Fall gilt Anlage 5, die die Preisbildung für levomethadonhaltige Zubereitungen bzw. Fertigarzneimittelteilmengen definiert:
„Anlage 5: Preisbildung für individuelle Zubereitungen und Fertigarzneimittelteilmengen mit dem Wirkstoff Levomethadonhydrochlorid, im Folgenden Levomethadon Änderungsfassung mit Stand 1. März 2016“
Unabhängig vom Preis der benötigten Fertigarzneimittelpackungen müssen bei der Verordnung von individuellen Zubereitungen und Fertigarzneimittelteilmengen mit dem Wirkstoff Levomethadon für mehrere Tage bzw. von mehreren Einzeldosen die dargestellten Preise mit der Zahl der Tage bzw. Einzeldosen multipliziert werden, hier also 10 x 3,07 €. Zu diesem Preis wird ggf. der Preis für den kindergesicherten Verschluss hinzugerechnet und anschließend die Mehrwertsteuer. Schließlich kommt noch die BtM-Gebühr hinzu.
Bei der Abrechnung ist das für diesen Fall zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband vereinbarte Sonderkennzeichen 02567107 zu verwenden, dies ist ebenfalls der Hilfstaxe zu entnehmen.
Abrechnung mit der Krankenkasse:
➔ Verwendung der Sonder-PZN 02567107
➔ Auswahl des Preises im Levomethadon-Tableau
➔ zzgl. kindergesicherter Verschlüsse inkl. MwSt
➔ zzgl. BtM-Gebühr nach § 7 AMPreisV (2,91 €)
Für die Belieferung von Take-Home-Verordnungen ist kein zusätzlicher Vertrag mit dem Arzt erforderlich. Diesen benötigen Sie nur dann, wenn Sie in Ihrer Apotheke Patienten im Sichtbezug betreuen (nach § 5 BtMVV).
Zusätzliche regionale Lieferverträge sind uns nur im Zusammenhang mit der Verabreichung von Substitutionsmitteln mittels Dosierautomaten bekannt. Hier können Sie ggf. noch bei Ihrem Verband oder der Krankenkasse nachfragen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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