Was muss angegeben werden, wenn ein Arzneimittel durch den Arzt angewendet wird?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu den geforderten Dosierungsangaben auf Rezept: Laut AMVV muss keine Dosierung angegeben sein, wenn das verschriebene Arzneimittel an die verschreibende Person abgegeben wird. Unsere Ärzte vermerken dann auf dem Rezept z. B. bei Volon A 40 AMP PZN 04612906 „zu Händen des Arztes“. Ist das so richtig?
Antwort
Genauso ist es: Auf eine Dosierungsangabe kann verzichtet werden, wenn das Arzneimittel zur Anwendung durch den Arzt vorgesehen ist. Wenn auf dem Rezept „zu Händen des Arztes“ steht, sollte dies ausreichend sein, um auf eine Dosierungsangabe verzichten zu können, denn hier ist eindeutig, dass das Arzneimittel direkt an den Arzt gehen soll.
- DAP Arbeitshilfe „FAQ Dosierungsanweisung auf dem Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung