Was muss angegeben werden, wenn ein Arzneimittel durch den Arzt angewendet wird?

Wir haben eine Frage zu den geforderten Dosierungsangaben auf Rezept: Laut AMVV muss keine Dosierung angegeben sein, wenn das verschriebene Arzneimittel an die verschreibende Person abgegeben wird. Unsere Ärzte vermerken dann auf dem Rezept z. B. bei Volon A 40 AMP PZN 04612906 „zu Händen des Arztes“. Ist das so richtig?

Antwort

Genauso ist es: Auf eine Dosierungs­angabe kann verzichtet werden, wenn das Arznei­mittel zur Anwendung durch den Arzt vorgesehen ist. Wenn auf dem Rezept „zu Händen des Arztes“ steht, sollte dies ausreichend sein, um auf eine Dosierungs­angabe verzichten zu können, denn hier ist eindeutig, dass das Arznei­mittel direkt an den Arzt gehen soll.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung