Was muss abgegeben werden: Original/Import oder Generikum?

Wir haben ein Kassenrezept über „Visanne 3 x 28 St. PZN: 01174937“ erhalten. Rabattverträge gibt es bei der vorliegenden Krankenkasse nicht und wenn man das Präparat in die EDV eingibt, werden das Original und der Reimport und dazu einige preisgünstige Generika angezeigt.

Müssen wir hier das günstigste Präparat abgeben oder gilt die Original/Import-Regelung?

Antwort

Da keine Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben sind und es Generika im Markt gibt, erfolgt die Abgabe nach § 12 Abs. 1 des Rahmenvertrags:

12 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Ist eine vorrangige Abgabe rabatt­begünstigter Fertig­arznei­mittel nach § 11 nicht möglich, ist eines der vier preis­günstigsten Fertig­arznei­mittel abzugeben, das die Kriterien nach § 9 Absatz 3 erfüllt. […]“

Das verordnete Original gehört nicht zu den vier preisgünstigsten Präparaten und steht daher in diesem Fall nicht zur Abgabe zur Auswahl.

Abb.: Aut-idem-Vergleich ausgehend von Visanne, Lauer-Taxe online, Stand 15.01.2020

Abzugeben ist eines der vier preisgünstigsten Generika.

Ein Original/Import-Vergleich wäre relevant, wenn eine Abgabe im importrelevanten Markt stattfindet. Das wäre bei Visanne der Fall, wenn der Arzt das Original mit Aut-idem-Kreuz verordnet und nur die Auswahlmöglichkeit zwischen Original und Import besteht. Preisgünstige Importe sind dann zu bevorzugen, wenn das Einsparziel noch nicht erreicht wurde. Allerdings erfüllt der Visannette-Import nicht die Kriterien der Preisgünstigkeit, daher wäre solch eine Verordnung für das Einsparziel gar nicht zu berücksichtigen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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