Was können wir auf diese Methotrexat-Wirkstoffverordnung abgeben?

Wir diskutieren, was wir auf folgendes Rezept abgeben dürfen:

Krankenkasse: AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505)

„Methotrexat 10 mg PEN N3“

Die Frage ist, ob auf diese Verordnung nur PENs abgegeben werden dürfen. In der Taxe sind keine PENs mit dem Namen Methotrexat gelistet.

Dürfen demnach nur METEX-Pens abgegeben werden?

Antwort

Es gibt eine Reihe von Methotrexat-Präparaten zur subkutanen Injektion, dabei sind diese teils „FER“ (also Fertig­spritzen) bzw. als Pen (also Fertigpen) im Handel. PEN und FER sind derzeit für den Wirkstoff Methotrexat nicht durch den G-BA als austauschbare Darreichungs­formen definiert. Der Arzt hat ausdrücklich die Darreichungs­form PEN verordnet. Nach unserer Recherche ist Metex der einzige PEN im Handel, sodass diese Wirkstoffverordnung in unseren Augen eindeutig ist. Außerdem ist Metex bei der AOK rabattiert.

Da es bei solchen Verordnungen schnell zu Miss­ver­ständnissen kommen kann (bei den Fertig­spritzen gibt es unterschiedliche Konzentrationen und somit unterschiedliche Mengen, die in den Spritzen enthalten sind), ist dennoch eine Rücksprache zu empfehlen. Dann können Sie auch klären, welches Präparat der Patient zuvor hatte. Den Präparate­namen können Sie nach Rück­sprache ergänzen, denn nach § 3 Rahmenvertrag gehört dieser zu den Rezept­bestand­teilen, die bei Unklarheit von der Apotheke geheilt werden können.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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