Was ist wirtschaftlicher: Rabattiertes Original oder rabattiertes Generikum?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wie gehen wir bei folgendem Rezept vor?
Verordnet ist „Lyrica 150 mg HKP 100 St. N3“ zulasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (IK 107310373).
Darf das Original abgegeben werden? Es ist keine Diagnose auf dem Rezept angegeben.
Antwort:
Bei der AOK ist derzeit neben verschiedenen Generika auch das Original rabattiert:
Nach § 4 (2) Satz 5 Rahmenvertrag darf bei mehreren verfügbaren Rabattartikeln frei gewählt werden:
4 (2) Satz 5 Rahmenvertrag
„Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Arzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen frei wählen.“
Da Apotheken die Höhe der gewährten Rabatte nicht kennen, kann auch keine wirtschaftliche Auswahl unter den Rabattarzneimitteln getroffen werden. Die Abgabe eines rabattierten Arzneimittels ist damit immer wirtschaftlich.
Folglich dürfen Sie durchaus auch das Original auf dieses Rezept abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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