Was ist maßgeblich, Stückzahl oder N-Bezeichung?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Kassenrezept über „Aerius 5 mg 100 Tabl N2“ erhalten.
Die Packung mit 100 Tabletten ist aber als N3 gekennzeichnet. Eine N2-Packung enthielte nur 50 Tabletten.
Was hat nun Vorrang? Stückzahl oder N-Bezeichnung oder müssen wir beim Arzt anrufen?
Antwort
Dies ist in § 4 Absatz 1c) des Rahmenvertrags eindeutig geregelt:
4 Absatz 1c) Rahmenvertrag
„Werden Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und der Menge, z. B. der Stückzahl, verordnet, und ist diese Menge nicht der angegebenen N-Bezeichnung zuzuordnen, ist die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich.“
Daher können Sie in diesem Fall 100 Tabletten abgeben, eine Rücksprache mit dem Arzt ist nicht zwingend erforderlich. Sie können den Arzt natürlich trotzdem über das Problem (und die Lösung) informieren, damit er zukünftige Verordnungen eindeutig und nach den neuen Vorgaben auch unter zusätzlicher Angabe der PZN ausstellt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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