Was ist maßgeblich, Stückzahl oder N-Bezeichung?

Wir haben ein Kassenrezept über „Aerius 5 mg 100 Tabl N2“ erhalten.

Die Packung mit 100 Tabletten ist aber als N3 gekennzeichnet. Eine N2-Packung enthielte nur 50 Tabletten.

Was hat nun Vorrang? Stückzahl oder N-Bezeichnung oder müssen wir beim Arzt anrufen?

Antwort

Dies ist in § 4 Absatz 1c) des Rahmenvertrags eindeutig geregelt:

4 Absatz 1c) Rahmenvertrag

„Werden Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und der Menge, z. B. der Stückzahl, verordnet, und ist diese Menge nicht der angegebenen N-Bezeichnung zuzuordnen, ist die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich.“

Daher können Sie in diesem Fall 100 Tabletten abgeben, eine Rücksprache mit dem Arzt ist nicht zwingend erforderlich. Sie können den Arzt natürlich trotzdem über das Problem (und die Lösung) informieren, damit er zukünftige Verordnungen eindeutig und nach den neuen Vorgaben auch unter zusätzlicher Angabe der PZN ausstellt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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