Was ist eine „bestimmte Verordnung“?
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Wir haben gelesen, dass es bei einer „bestimmten Verordnung“ eines Arzneimittels auch möglich ist, eine Menge abzugeben, die die Nmax laut PackungsV überschreitet.
Nun ist die Frage: Was genau ist eine „bestimmte Verordnung“?
Antwort:
Unter einer bestimmten Verordnung ist zu verstehen, dass eindeutig eine bestimmte Menge an Arzneimittelpackungen unter Verwendung eines Normkennzeichens und der Stückzahl/Menge der Einheit verordnet wurde, wie zum Beispiel „6 x Modigraf 0,2 mg 50 St. N2“. Damit wird deutlich, dass der Arzt eindeutig die Abgabe von sechs Packungen eines bestimmten Arzneimittels wünscht und somit gegebenenfalls auch unwirtschaftlich verordnen darf (Stichwort „Therapiehoheit des Arztes“).
Da der Rahmenvertrag, der in § 6 nur die Abgabe einer vielfachen Menge der Nmax erlaubt, sich nur auf Verordnungen nach Stückzahl und nicht auf Verordnungen bestimmter Packungsmengen bezieht, ist die Abgabe von sechs Packungen hier möglich. Wäre dagegen jedoch nur die Stückzahl verordnet „6 x 50 St.“ oder „300 Stück“, dann käme Rahmenvertrag § 6 Absatz 3 zum Tragen.
Falls es zu solch einer bestimmten Verordnung eine wirtschaftlichere Versorgungsmöglichkeit geben sollte (also zum Beispiel anstelle von sechs Packungen N2 drei Packungen N3 mit insgesamt gleicher Menge), so ist eine Rücksprache mit dem Arzt empfehlenswert, um zu klären, ob er tatsächlich die unwirtschaftlichere Versorgung wünscht, und dies sollte dann ebenfalls auf dem Rezept dokumentiert werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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