Was ist bei der Vernichtung von Methadon zu beachten?
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Wir hatten für kurze Zeit eine Patientin mit Methadon in der Substitutionstherapie versorgt. Wir haben die Substitutionstherapie nun allerdings wieder eingestellt. Nun haben wir noch einen Rest von Methadon mit der PZN 02194847 im Tresor. Was müssen wir beim Vernichten beachten?
Antwort
Die Vernichtung von BtM ist in § 16 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geregelt. Danach hat der Apothekenleiter die Medikamente in Gegenwart von zwei Zeugen so zu vernichten, dass eine Wiedergewinnung nicht möglich ist. Dabei muss der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sichergestellt sein. Von der Vernichtung ist ein Protokoll anzufertigen, das drei Jahre lang aufzubewahren ist. Um die Vorgaben des BtMG zu erfüllen, eine Wiedergewinnung auszuschließen und Mensch und Umwelt vor Schaden zu schützen, ist folgendes Vorgehen bei der BtM-Vernichtung zu empfehlen:
- Feste Darreichungsformen wie Tabletten, Dragées, Granulate, Kapseln oder Suppositionen gründlich und sorgfältig zerkleinern, in Wasser aufschwemmen und mit Zellstoff aufnehmen.
- Kapseln vor dem Zerkleinern öffnen.
- Therapeutische Pflaster in kleine Stücke zerschneiden.
- Flüssige Betäubungsmittel wie Ampulleninhalte oder Tropfen auf Zellstoff geben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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