Was ist bei unklarer Dosierangabe zu tun?
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Wir haben ein BtM-Rezept mit folgendem Wortlaut bekommen:
„Morphinsulfat GRY 10 mg/1 ml ILO 10 St. PZN: 04074047
>>1–1–1<< gem. schriftlicher Anweisung“
Wir sind uns nicht sicher, ob wir das Rezept beliefern dürfen, da normalerweise die Angabe der Dosierung mit >>1–1–1<< für Ampullen nach unserer Einschätzung unzureichend ist. Da anschließend aber noch „gem. schriftlicher Anweisung“ ergänzt wurde, denken wir, dass es ausreicht. Oder sollte man das Rezept doch beim Arzt auf eine ausführliche Dosierung wie „1 Ampulle 3 x täglich“ ändern lassen?
Antwort
Eine Dosierungsanweisung muss, besonders bei BtM-Rezepten, eindeutig nachvollziehbar sein. „1–1–1“ ist dabei keine sinnhafte Dosierungsanweisung für Morphin-Ampullen. Dementsprechend sollten Sie diese Angabe nach Rücksprache mit dem Arzt einfach streichen und es bei der Anweisung „gem. schriftlicher Anweisung“ belassen – denn diese Art der Dosierungsanweisung ist bei BtM zulässig. Dann sollten Sie aber mit dem Patienten klären, ob tatsächlich solch eine Dosierungsanweisung vorliegt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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