Was ist bei unklarer Dosierangabe zu tun?

Wir haben ein BtM-Rezept mit folgendem Wort­laut bekommen:

„Morphinsulfat GRY 10 mg/1 ml ILO 10 St. PZN: 04074047
>>1–1–1<< gem. schrift­licher Anweisung“

Wir sind uns nicht sicher, ob wir das Rezept beliefern dürfen, da normaler­weise die Angabe der Dosierung mit >>1–1–1<< für Ampullen nach unserer Ein­schätzung unzu­reichend ist. Da anschließend aber noch „gem. schrift­licher Anweisung“ ergänzt wurde, denken wir, dass es aus­reicht. Oder sollte man das Rezept doch beim Arzt auf eine aus­führliche Dosierung wie „1 Ampulle 3 x täglich“ ändern lassen?

Antwort

Eine Dosierungs­anweisung muss, besonders bei BtM-Rezepten, eindeutig nach­voll­zieh­bar sein. „1–1–1“ ist dabei keine sinn­hafte Dosierungs­anweisung für Morphin-Ampullen. Dement­sprechend sollten Sie diese Angabe nach Rück­sprache mit dem Arzt einfach streichen und es bei der Anweisung „gem. schrift­licher Anweisung“ belassen – denn diese Art der Dosierungs­anweisung ist bei BtM zulässig. Dann sollten Sie aber mit dem Patienten klären, ob tatsächlich solch eine Dosierungs­anweisung vorliegt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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