Was ist bei einer Isotretinoin-Verordnung für einen Mann zu beachten?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine weitere Frage zu Isotretinoin-Rezepten: Müssen wir bei der Abgabe an Männer auch die besonderen Vorgaben berücksichtigen (Menge für 30 Tage, verkürzte Rezeptgültigkeit)?
Antwort
Die Belieferungsfrist von 6 Tagen und die Begrenzung der rezeptierten Gesamtmenge auf 30 Behandlungstage ist nur für gebärfähige Frauen zu beachten. Für Männer und nicht mehr gebärfähige Frauen gelten diese Beschränkungen nicht. Dies ist in § 3b der AMVV definiert:
3b AMVV
„(1) Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.
(2) Verschreibungen von Arzneimitteln nach Absatz 1 sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“
Dennoch sollten Sie auch Männer dafür sensibilisieren, dass es sich um ein kritisches Arzneimittel handelt: Das Arzneimittel sollte in keinem Fall an andere Personen weitergegeben und ungenutzte Kapseln zur Vernichtung am besten in die Apotheke zurückgebracht werden. Zudem dürfen auch Männer während und einen Monat nach der Behandlung kein Blut spenden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung