Was ist bei dieser Original-Verordnung zu beachten?

Uns liegt ein Rezept über „Genotropin 12 mg/ml Goquick 5 St. N2 Pfizer PZN 07572343“ vor. Krankenkasse ist die AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505). Das Original ist ausdrücklich verordnet (mit Kreuz!) – dürfen wir es abgeben?

Antwort

Bei der angegebenen Krankenkasse gibt es zwei rabattierte Importe, die trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz Vorrang bei der Abgabe haben. Sie müssten daher das verordnete Original austauschen (Abgaberangfolge nach § 11 Rahmenvertrag).

Falls die Rabattartikel nicht lieferbar sind, müssen Sie dies per Sonder-PZN auf dem Rezept dokumentieren und die Nichtverfügbarkeitsbelege aufheben. Dann können Sie zwischen Original und Importen wählen. Sofern Sie Ihr Einsparziel noch nicht erreicht haben, sollten Sie einen preisgünstigen Import abgeben. Falls auch dieser nicht lieferbar ist, sollten Sie auch dies wie oben beschrieben dokumentieren.

Wenn der Patient aus bestimmten Gründen NUR das Original verträgt und Sie somit Pharmazeutische Bedenken gegen einen Austausch haben, müssen Sie wie folgt vorgehen: Sonder-PZN 02567024 plus Faktor 9 (Bedenken gegen Austausch auf Rabattarzneimittel und preisgünstigen Import) und konkrete Begründung dafür auf dem Rezept angeben und mit Datum und Kürzel abzeichnen. Dann können Sie das Original abgeben, ohne dass Ihnen dies negativ auf Ihr Einsparziel angerechnet wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung