Was ist bei dieser Marcoumar-Verordnung abzugeben?

Wir haben zulasten der hkk folgende Verordnung erhalten:
„Marcoumar TAB 100 St. N3 PZN 04334637“.

Bei Übernahme des Imports in die Kasse warnt unser Waren­wirtschafts­system, dass der Preis­anker über­schritten wird. Bei genauerer Recherche werden folgende GKV-Preise angezeigt: 16,81 € für das Original und 17,44 € für den Import. Die Mehr­kosten für den Patienten liegen bei 7,50 € für das Original und nur 4,09 € für den Import, den er auch bisher erhalten hat.

Ist es möglich, ihm weiterhin den Import abzugeben, und muss dazu eine Begründung auf das Rezept?

Antwort

Das Original hat den niedrigsten Vergleichs-VK, aber auch die höchste Fest­betrags­zuzahlung.

Nach Rahmenvertrag muss, wenn kein Rabatt­artikel vorrangig abge­geben werden kann, das Arznei­mittel mit der geringsten Fest­betrags­zu­zahlung für den Patienten abgegeben werden.

13 Abs. 2 Rahmenvertrag

„[…] Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass für dieses Mehrkosten durch den Versicherten geleistet werden müssen, aber aufzahlungsfreie Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen; diese sind in diesem Fall bevorzugt abzugeben. Überschreitet der Abgabepreis sämtlicher zur Auswahl stehenden Fertigarzneimittel den Festbetrag, ist ein Fertigarzneimittel mit einer möglichst geringen Aufzahlung für den Versicherten auszuwählen. […]“

Daher wäre in diesem Fall der Import von ACA Müller abzugeben, da dieser die geringsten Mehrkosten aufweist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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