Was ist bei Abgabe von Remicade oder Remsima zu beachten?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Dürfen wir, wenn der Arzt Remicade oder Remsima als FAM verordnet, diese Präparate auf GKV-Rezept abgeben?
Oder gibt es eine spezielle Ausschreibung in NRW, bei der nur bestimmte Apotheken lieferberechtigt sind?
Antwort:
Remicade oder Remsima können durch jede öffentliche Apotheke abgegeben werden, spezielle Ausschreibungen sind uns nicht bekannt.
Es handelt sich bei diesen Präparaten um biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und bei solchen Biologicals sind hinsichtlich der Austauschbarkeit verschiedene Besonderheiten zu beachten:
- Es ist wichtig, dass der Arzt eindeutig ein bestimmtes Präparat verordnet, nur so können mögliche Austauschoptionen korrekt beurteilt werden.
- Es gibt auch bei Biologicals Rabattverträge, die unter Berücksichtigung der Austauschbarkeit umzusetzen sind.
- Biologicals sind nur dann gegeneinander austauschbar, wenn sie in Anlage 1 des Rahmenvertrags als austauschbar aufgeführt sind. Sowohl Remicade als auch Remsima enthalten als Wirkstoff Infliximab, in der Anlage 1 des Rahmenvertrags sind aber mit diesem Wirkstoff nur die Präparate Inflectra und Remsima als gegeneinander austauschbar definiert!
Remicade darf also nicht gegen Remsima ausgetauscht werden und umgekehrt!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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