Was ist abzugeben – preisgünstiger Import oder eines der vier preisgünstigsten Präparate?

Wir sind heute bei der Bearbeitung von einem Rezept über „Caramlo 8/5 98 Stück PZN 10542073“ zulasten der AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505) auf ein Problem gestoßen: Es gibt zum verordneten Präparat preisgünstige Importe, aber auch Generika.

Muss jetzt eines der vier preisgünstigsten Präparate oder ein preisgünstiger Import abgegeben werden?

Antwort

Rabattartikel gibt es bei dieser Krankenkasse für die verordnete Wirkstoffkombination nicht. Bei der weiteren Abgaberangfolge ist eine Abgabe nach § 12 Abs. 1 Rahmenvertrag vorzunehmen (vier preisgünstigste Arzneimittel).

Zu den vier preisgünstigsten Präparaten gehören hier sowohl das verordnete Original als auch zwei preisgünstige Importe und ein weiteres Generikum. Da das verordnete Präparat ebenfalls zu den vier preisgünstigsten gehört, können Sie dieses auch abgeben. Die Verordnung geht nicht in das Einsparziel ein.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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