Was hat Vorrang, wenn Arzneimittel und PZN voneinander abweichen?

Wir haben eine Frage zur PZN auf dem Rezept: Muss die PZN mit dem verordneten Artikel übereinstimmen? Und was hat Vorrang, wenn Arzneimittel und PZN voneinander abweichen – die PZN oder das namentlich verordnete Mittel?

Antwort

Nach Vorgaben im Bundesmantelvertrag der Ärzte soll jeweils eine PZN auf dem Rezept angegeben werden. Da die Angabe einer PZN aber keine Pflichtangabe nach AMVV ist, muss sie auch nicht von der Apotheke geprüft werden. Fallen Ihnen jedoch Unstimmigkeiten mit der Verordnungszeile auf (man könnte dies als nicht eindeutig bestimmte Verordnung einstufen), dann sollten Sie diese mit dem Arzt klären, entsprechend ändern und mit Datum und Kürzel abzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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