Was hat Vorrang: Mehrkosten oder VK?

Wir haben eine Frage zu einer Verordnung über Frisium 10 mg 50 Stk. Verordnet wurde ein Import. Die Importe sind alle teurer als das Original, aber für alle Präparate werden Mehr­kosten fällig. Rabatt­­verträge gibt es nicht.

Was geben wir nun ab?

Antwort

Das ist ein interes­santer Fall, denn hier treffen mehrere Regelungen aufeinander: Grund­sätzlich gelten Importe, die im Vergleichs-VK teurer sind als das Original, als unwirtschaftlich (gemäß § 2 Abs. 7 Satz 5 Rahmen­vertrag). Doch Apotheken sind auch angehalten, Patienten mit einem Arznei­mittel mit möglichst geringer Auf­zahlung zu ver­sorgen. Nach § 13 Abs. 2 Rahmen­vertrag gilt:

13 Abs. 2 Rahmenvertrag

„[…] Überschreitet der Abgabe­preis sämtlicher, zur Auswahl stehender, Fertig­arznei­mittel den Fest­betrag, ist ein Fertig­arznei­mittel mit einer möglichst geringen Aufzahlung für die Versicherte/den Versicherten aus­zu­wählen.“

Die Importe sind zwar teurer als das Original, aber für den Patienten mit geringeren Mehr­kosten verbunden. Daher müssen Sie den Import mit der geringsten Auf­zahlung abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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