Was hat Vorrang: Mehrkosten oder VK?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu einer Verordnung über Frisium 10 mg 50 Stk. Verordnet wurde ein Import. Die Importe sind alle teurer als das Original, aber für alle Präparate werden Mehrkosten fällig. Rabattverträge gibt es nicht.
Was geben wir nun ab?
Antwort
Das ist ein interessanter Fall, denn hier treffen mehrere Regelungen aufeinander: Grundsätzlich gelten Importe, die im Vergleichs-VK teurer sind als das Original, als unwirtschaftlich (gemäß § 2 Abs. 7 Satz 5 Rahmenvertrag). Doch Apotheken sind auch angehalten, Patienten mit einem Arzneimittel mit möglichst geringer Aufzahlung zu versorgen. Nach § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag gilt:
13 Abs. 2 Rahmenvertrag
„[…] Überschreitet der Abgabepreis sämtlicher, zur Auswahl stehender, Fertigarzneimittel den Festbetrag, ist ein Fertigarzneimittel mit einer möglichst geringen Aufzahlung für die Versicherte/den Versicherten auszuwählen.“
Die Importe sind zwar teurer als das Original, aber für den Patienten mit geringeren Mehrkosten verbunden. Daher müssen Sie den Import mit der geringsten Aufzahlung abgeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung