Was hat sich bei der Abgabe geändert, wenn ein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist?

Uns liegt eine Verordnung mit Aut-idem-Kreuz vor. Wir sind uns unsicher, was wir nach neuem Rahmenvertrag abgeben dürfen, wenn dieses gesetzt ist, da nach neuem Rahmenvertrag auch hier Rabattpartner beachtet werden müssen. Können Sie uns helfen?

Antwort

An der Funktion des Aut-idem-Kreuzes hat sich nichts geändert.

Es verhindert weiterhin den Austausch des namentlich verordneten Arzneimittels durch ein rabattiertes oder preisgünstiges generisches Produkt. Nicht verhindert wird jedoch der Austausch zwischen Originalen und bezugnehmenden Importen, da diese als identisch gelten.

Sollte bei einer Original- oder Importverdnung und gesetztem Aut-idem-Kreuz kein Rabattvertrag zu Original oder Import vorhanden sein, darf grundsätzlich unter den preisgünstigen Importen und Importen sowie dem Original ausgewählt werden, solange diese preislich unter dem Preisanker, also dem Preis des namentlich verordneten Arzneimittels, liegen. Falls das Original verordnet ist, kann dieses – unter Berücksichtigung von Preisanker und Stand des Einsparziels – ebenfalls abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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