Was gilt bei einem Rezept zulasten der Bundespolizei?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Rezept zulasten der Bundespolizei vor.
Sind hier Besonderheiten zu beachten? Und muss der Kunde eine Zuzahlung leisten?
Antwort
Für Rezepte zulasten der Bundespolizei gilt ein eigener Arzneiversorgungsvertrag. Dieser wurde zum 01.01.2022 angepasst und damit müssen solche Rezepte nun wie normale Rezepte innerhalb von 28 Tagen in der Apotheke vorgelegt werden. Hinsichtlich der Auswahl preisgünstiger Mittel nimmt der Vertrag Bezug auf den Rahmenvertrag, sodass auch bei Bundespolizeirezepten die Regelung der vier preisgünstigsten Arzneimittel gilt. Der Kunde muss ganz normal die Zuzahlung leisten und darüber hinaus, sofern ein Arzneimittel oberhalb des Festbetrags verordnet wurde, auch die Mehrkosten tragen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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