Was geben wir anstelle einer verordneten Jumbopackung ab?
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Wir haben ein Rezept über „Nilemdo 180 mg FTA 100 St. PZN 16393289“ erhalten. Diese Packung dürfen wir laut EDV nicht abgeben.
Dürfen wir auf dieses Rezept alternativ 3 x 28 St. (= 3 x PZN 16393243) abgeben?
Antwort
Da der Arzt eine Jumbopackung verschrieben hat, ist diese nicht zulasten der Krankenkasse abrechenbar.
Dies findet man in folgenden Vorschriften:
2 Abs. 4 der PackungsV
„Packungen, deren Inhalte die jeweils größte der auf Grund dieser Verordnung bezeichneten Packungsgröße übersteigen, dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
8 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
Solch ein Rezept muss in der Regel vom Arzt geändert werden. Da es zu Zeiten der Pandemie sicher nicht erwünscht ist, dass der Patient ein weiteres Mal den Arzt aufsucht, ist davon auszugehen, dass ein dringender Fall vorliegt, die Apotheke also die Verordnung nach Rücksprache selbst ändern darf. Für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst) gibt es nämlich eine Sonderregelung in § 17 Rahmenvertrag:
17 Rahmenvertrag
„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt: […]
7. Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung, ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben oder die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße. § 8 Absatz 1 gilt.“
Ist im dringenden Fall also eine Jumbopackung zulasten einer GKV verordnet, darf eine Packung, die dem größten definierten Normbereich entspricht oder ein Vielfaches dieser Packung abgegeben werden, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge. Alternativ kann die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße abgegeben werden. Für die Abgabe im dringenden Fall ist die Sonder-PZN zu drucken!
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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