Was darf die Apotheke auf einem Kassenrezept ändern?

Wir diskutieren immer wieder, was man in der Apotheke auf einem Rezept ändern darf.

Welche Angaben darf die Apotheke auf einem normalen Rezept ändern?

Antwort:

Die grün markierten Angaben dürfen (teils nur nach Rücksprache mit dem Arzt) vor Abgabe vom Apotheker auf einem Rezept zulasten der GKV korrigiert oder ergänzt werden:

Name und Geburtsdatum des Patienten dürfen auch ohne Rücksprache mit dem Arzt ergänzt/korrigiert werden, wenn der Überbringer die Daten nachweist, glaubhaft versichert oder die Daten anderweitig ersichtlich sind. Ebenso dürfen Vorname und Telefonnummer des Arztes, wenn zweifelsfrei bekannt, ohne Rücksprache ergänzt werden.

Alle Ergänzungen/Korrekturen müssen mit Datum und Unterschrift versehen werden.

Beachten Sie auch die DAP Arbeitshilfe zu diesem Thema:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung