Was darf auf ein Rezept ohne Mengenangabe abgegeben werden?

Wir haben eine Wirkstoffverordnung ohne jegliche Größenangabe erhalten, nur die Dosierung mit der Therapiedauer ist angegeben: „Amoxi/Clav 875/125 mg p. o. 1–1–1 für 7d“. Das Rezept wurde von einem Arzt einer Notaufnahme ausgestellt.

Welche Menge dürfen wir hier abgeben? Eine N1 oder die Menge an Tabletten, die für die Therapiedauer benötigt wird?

Antwort

In § 7 Abs. 3 Rahmenvertrag ist festgelegt, wie mit unklaren Verordnungen wie der Ihren umzugehen ist:

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen […]“

Wir empfehlen in diesem Fall eine Rücksprache, damit Sie dann die benötigte Menge von 20 Tabletten (N2, 21 Tabletten gibt es natürlich nicht) ergänzen können. Die Änderung müssen Sie dann abzeichnen.

Ist der Arzt nicht zu erreichen, was vor allem bei Notaufnahmen oft der Fall ist, gilt für den dringen Fall nach § 17 Rahmenvertrag:

17 Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)

„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt:
[...]
3. Bei Verordnung eines Fertigarzneimittels ohne Angabe einer N-Bezeichnung sowie ohne Angabe der Stückzahl hat die Apotheke die kleinste vorrätige Packung abzugeben, jedoch nicht mehr als die mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß der PackungsV in Vertrieb befindliche Packung.“

In diesem Fall dürfen Sie nur die kleinste Packung abgeben, also eine N1 mit 10 Stück. Dann müssen Sie den Patienten aber unbedingt darauf hinweisen, dass er sich bei seinem Hausarzt ein Folgerezept ausstellen lassen muss, damit die Therapie über die komplette Dauer fortgesetzt werden kann.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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