Was darf anstelle der 100-ml-Jumbopackung abgegeben werden?

Wir haben folgendes Poblem:

Auf einem Kassenrezept zulasten der Techniker Krankenkasse wurde für ein Kind unter 12 Jahren folgendes verordnet:

„Fenistil  Tropfen 100 ml Fa. Emra PZN 3224792“

Laut EDV ist die verordnete Packungsgröße eine NX-Größe und daher nicht abgabefähig.

Dürfen wir hier 5 x 20 ml abgeben oder muss der Arzt dazu das Rezept ändern?

Antwort

Bei der verordneten Menge handelt es sich um eine vielfache Menge des größten Normbereiches, basierend auf der Einordnung in die PackungsV für Antiallergika. Damit ist die 100-ml-Packung eine nichtabgabefähige Jumbopackung:

Sie dürfen daher gemäß § 6 (3) Rahmenvertrag die verordnete Menge von 100 ml mit den zur Verfügung stehenden Packungen des größten Normbereichs (N3) zusammen stückeln – also zweimal N3 zu 50 ml abgeben. Hilfreich ist vielleicht ein Hinweis auf dem Rezept auf die verordnete Jumbo­packung und die alternative Abgabe von 2 x N3 nach Rücksprache mit dem Arzt. Der Arzt muss Verordnungen von Vielfachen der Nmax nach § 6 (3) Rahmenvertrag zwar mit einem Sonder­vermerk („!“) bestätigen, aber nach § 3 des Rahmen­vertrags ist das Fehlen eines solchen Vermerks mittlerweile kein Grund mehr für eine Retaxation.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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