Was darf abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Zulasten der Barmer (IK 101780006) wurde uns folgendes Rezept vorgelegt:
2 x Sempera HKP 30 St. N3, Emra, PZN 01265858
1 x Cellcept 500 mg FTA 150 St. N2, PZN 09929631
Beide Zeilen sind mit Aut-idem-Kreuz verordnet – was dürfen wir abgeben? Nur das Verordnete oder auch andere Präparate?
Antwort:
Das Aut-idem-Kreuz verhindert grundsätzlich den Austausch auf ein rabattiertes Generikum. Daher können die generischen Rabattartikel zu Sempera nicht abgegeben werden. Innerhalb der Original/Import-Gruppe darf ein Austausch stattfinden, allerdings setzt der Arzt mit Nennung des Herstellers (Emra) eine Preisgrenze, zu der der Vdek-Liefervertrag Folgendes regelt:
4 Abs. 8 Vdek-Liefervertrag
„Wenn zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung das verordnete Importarzneimittel nicht lieferbar ist und ein anderes Importarzneimittel, das nicht teurer ist als das verordnete, nicht lieferbar ist, ist die Apotheke berechtigt, ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Originalarzneimittel abzugeben. Hierzu hat sie vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten, auf dem Verordnungsblatt die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und das Sonderkennzeichen „Nichtverfügbarkeit“ (02567024) aufzudrucken. Auf Nachfrage hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit des verordneten Importarzneimittels nachzuweisen. Steht in diesen Fällen ein entsprechendes Rabattvertragspartnerpräparat zur Verfügung, so ist dieses bevorzugt abzugeben.“
Sie dürfen daher den verordneten Emra-Import abgeben (sofern Sie ihn noch bekommen können, das Präparat ist ja „AV“ gekennzeichnet) oder ein preisgünstigeres Präparat. Bekommen Sie keinen Import, können Sie nach Rücksprache mit dem Arzt auch das teurere Original abgeben (Rücksprache und Nichtverfügbarkeit auf dem Rezept dokumentieren).
Im Falle von Cellcept ist durch die Angabe der PZN das Original verordnet. Auch hier verbietet das Aut-idem-Kreuz die Abgabe eines generischen Rabattarzneimittels. Abgeben dürfen Sie ein Präparat der Import-Gruppe: Es darf das (verordnete) Original oder jeder andere Import abgegeben werden, da derzeit alle Importe die 15/15-Preisgrenze unterschreiten und damit als preisgünstig im Sinne von § 5 Rahmenvertrag gelten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung