Warum zeigt die EDV bei Molevac einen Warnhinweis bezüglich der Erstattung?
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Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept für ein Kind vor, das erst ein halbes Jahr alt ist. Verordnet wurde Molevac 25 ml. Unsere EDV zeigt einen Warnhinweis, dass das Präparat nicht erstattungsfähig ist.
Allerdings handelt es sich ja um ein „normales“ OTC-Arzneimittel und es trägt eine Normierung. Wo liegt das Erstattungsproblem?
Antwort
Als apothekenpflichtiges Arzneimittel ist das Präparat für Kinder erstattungsfähig, für Erwachsene jedoch nicht. Allerdings hat Molevac erst eine Zulassung zur Behandlung von Kindern ab 1 Jahr: Das Anwendungsgebiet lautet nach den Angaben der Lauer-Taxe online „Infektionen durch Enterobius vermicularis (Oxyuriasis) bei Kindern ab 1 Jahr, Jugendlichen und Erwachsenen“.
Vermutlich zeigt Ihnen die EDV daher die Warnmeldung an.
Der Arzt verordnet somit im Off-Label-Use. Für Apotheken besteht keine Prüfpflicht auf einen eventuellen Off-Label-Use, die Entscheidung dazu liegt alleine beim Arzt. Für einen Off-Label-Use haftet grundsätzlich auch nicht der Hersteller, da das Arzneimittel nicht bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Hier geht also die Haftung auf den Arzt über. Im Rahmen einer guten Zusammenarbeit könnten Sie den Arzt darauf hinweisen.
Weiterführende Links:
- DAP Merkblatt „Off-Label-Use“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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