Warum zeigt die EDV bei Eingabe von Duraphat eine Warnmeldung an?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über „DURAPHAT FLUORID 5 MG/G ZAH, 51 G PZN 00322838“ vor. Die große Packung mit 3 x 51 g ist eine Jumbopackung, welche nicht zulasten der GKV abgerechnet werden darf. Nun kommt auch bei Eingabe der 51-g-Packung ein Warnhinweis.
Somit wäre eine Abgabe dann nur zulasten des Patienten möglich. Ist dies korrekt oder liegt bezüglich der kleinen Packung ein Fehler in der Taxe vor?
Antwort
Die EDV warnt zu Recht, denn auch bei Duraphat 51 g handelt es sich um eine Jumbopackung, da die enthaltene Menge von 51 g über der größten Messzahl von 40 liegt:

Sie ist demnach nicht erstattungsfähig, sondern kann nur beliefert werden, wenn der Patient sie privat bezahlt. Gegebenenfalls könnten Sie mit dem Arzt besprechen, ob er ein anderes, erstattungsfähiges Präparat verordnen kann.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Packungsgrößenauswahl ab 1. Juli 2019“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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