Warum zeigt die EDV bei diesem Kinderrezept eine Warnmeldung an?

Wir haben ein Rezept für ein Kind über „Dermatix Ultra Narbengel 60 g PZN 06090292“ erhalten. Bei Eingabe in die EDV erscheint eine Warnmeldung zur Erstattungsfähigkeit.

Können wir das Präparat zulasten der Krankenkasse abrechnen?

Antwort

Dermatix Ultra Gel ist als Medizinprodukt im Handel:

Abb.: Lauer-Taxe online, Stand 01.11.2019

Medizinprodukte mit Arzneicharakter werden nur dann durch die GKV erstattet, wenn sie nach Anlage V der AM-RL des G-BA verordnungsfähig sind. In dieser Liste sind namentlich alle Medizinprodukte aufgeführt, die zulasten einer GKV verordnet und abgegeben werden können. Dies gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.

Da Dermatix hier nicht gelistet ist, ist die Abgabe zulasten der GKV nicht möglich. Das Präparat muss privat bezahlt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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