Warum wird die 100er-Packung nicht erstattet?

Wir haben eine Verordnung über „Macrogol 1A 100 Beutel“ erhalten, die EDV warnt aber bei Abgabe der 100er-Packung, dass diese nicht erstattungsfähig ist.

Was ist nun zu tun?

Antwort

Macrogol comp 1A Pharma ist als apotheken­pflichtiges Arznei­mittel unter den Bedingungen der Anlage I der AM-RL des G-BA auch für Erwachsene erstattungs­fähig. Da die größte Messzahl für Laxantien bei 50 liegt, handelt es sich bei der der 100er-Packung um eine nicht erstattungs­fähige Jumbo­packung, die nicht zulasten einer GKV abgegeben werden kann. Es ist jedoch möglich, zwei N3-Packungen auf die Ihnen vorliegende Verordnung abzugeben. Normaler­weise wird nach § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag ein besonderer Vermerk verlangt, den Sie noch vom Arzt ergänzen lassen können. Ein fehlender Vermerk darf jedoch nach § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxierung führen. Berücksichtigen Sie bitte auch gegebenen­falls Rabatt­verträge, sofern der Arzt kein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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