Warum werden nicht alle Rabattartikel angezeigt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir sind bei folgender Verordnung zulasten der BARMER (104080005) unsicher:
„Genotropin 5 mg/ml Zweikam.Patrone P. + LM z. H. e. ILO 5 St. N2 Pfizer“
Die EDV zeigt uns hier als Abgabeoption einen rabattierten Import (Axicorp) an. Das verordnete Original ist nicht rabattiert. Über eine Wirkstoffsuche finden wir noch Omnitrope, ebenfalls mit Somatropin 5 mg, als rabattiertes Arzneimittel.
Was dürfen wir abgeben?
Antwort:
Bei Genotropin handelt es sich um ein Biological. Für solche biotechnologisch hergestellten Arzneimittel gilt, dass sie nur dann gegeneinander ausgetauscht werden dürfen, wenn sie in Anlage 1 des Rahmenvertrags als austauschbar aufgeführt werden.
Da Genotropin bzw. der Wirkstoff Somatropin dort nicht gelistet ist, darf nur – und muss ggf. auch – innerhalb der Import/Original-Gruppe ausgetauscht werden, da Original und Importe als identisch gelten. Deshalb müssen Sie anstelle des verordneten Originals den rabattierten Import abgeben:
Ist der rabattierte Import nicht lieferbar, kommt nach § 4 Abs. 4 Rahmenvertrag zum Tragen.
Rahmenvertrag § 4 Absatz 4:
„Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der Aut-idem-Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes vereinbart ist, oder ein importiertes Arzneimittel nach Maßgabe des § 5 zur Auswahl; zählt das verordnete Arzneimittel zu den drei preisgünstigsten Arzneimitteln, darf das ersetzende Arzneimittel nicht teurer als das namentlich verordnete sein.“
Vergessen Sie aber in diesem Fall nicht, die Nichtverfügbarkeit des Rabattartikels mittels Sonder-PZN auf dem Rezept zu dokumentieren!
Beachten Sie auch, dass Sie Alternativsuchen mittels EDV immer ausgehend vom verordneten Arzneimittel starten. Eine Wirkstoffsuche, die in Ihrem Fall auch ein zwar wirkstoffgleiches aber nicht aut-idem-fähiges Präparat als Rabattartikel anzeigt, kann zu fehlerhaften Abgaben führen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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