Warum war diese Abgabe unwirtschaftlich?

Wir haben eine Frage zu einem Rezept über Mull­kompressen 10 x 20 cm 100 St. (PZN: 08821498) zulasten der AOK Rhein­land/ Hamburg (IK: 104212505). Da wir das verordnete Präparat nicht vorrätig hatten, wurden ES-Kompressen (PZN: 1808997) abgegeben. Nun wurde uns ein geringer Betrag von der Kranken­kasse mit der Begründung „Unwirtschaftliche Abgabe (§ 12 SGB V)“ abge­setzt.

Können Sie uns erklären, weshalb die Abgabe als unwirt­schaftlich gesehen wird?

Antwort

Mit dem verordneten Artikel setzt der Arzt einen Preisanker. Der von Ihnen abgegebene Artikel (ES-Kompressen) überschreitet diesen Preisanker. Leider ist dies nicht zulässig und entspricht damit einer unwirtschaftlichen Abgabe. Sie dürfen einen durch den Arzt gesetzten Preisanker nur mit entsprechender Dokumentation überschreiten, in diesem Fall wäre es nicht zu einer Kürzung gekommen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung