Warum tragen diese Packungen keine N-Bezeichnung?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben in der Nähe einen Arzt, der jetzt immer wieder Trimbow verordnet. Die Packungen mit zwei bzw. drei Stück tragen kein N-Kennzeichen.
Können wir diese trotzdem abgeben?
Antwort:
Für Trimbow gelten laut PackungsV folgende Messzahlen:
Demnach trägt nur die Packung zu 1 x 120 Hub ein N2-Kennzeichen, die Packungen mit 2 x 120 Hub und 3 x 120 Hub tragen hingegen kein Normkennzeichen, da die Mengen zwischen den N2- und dem N3-Bereich fallen.
Packungen, deren Inhalt den größten N-Bereich 380 bis 400 Einzeldosen (Nmax, hier 400 Einzeldosen) nicht übersteigen, sind auf genaue Mengenverordnungen hin erstattungsfähig.
Demnach können alle Packungen zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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