Warum ist hier kein Austausch erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgendes Rezept liegt uns vor:
„Amitriptylin Micro Labs 10 mg FTA 50 St. N2 PZN 10516816“ wurde zulasten der BARMER (IK 104080005) verordnet.
Bei Amitriptylin ist zurzeit kein Rabattartikel lieferbar. Lieferbar wäre Amitriptylin von neuraxpharm, aber dieses scheint nicht aut-idem-fähig zu sein.
Brauchen wir hier ein neues Rezept?
Antwort
Zu den Aut-idem-Kriterien gehört nach § 9 Absatz 3 Buchstabe b Rahmenvertrag eine identische Wirkstärke. Das Amitriptylin-Produkt von neuraxpharm ist nicht austauschbar zum verordneten Arzneimittel, da es sich in der enthaltenen Wirkstoffmenge unterscheidet:

Abb.: Auszug aus der Lauer-Taxe für beide Amitriptylin-Präparate; Stand 15.12.2019
Der Arzt muss in diesem Fall ein neues Rezept ausstellen!
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Check“
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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