Was bedeutet die Warnmeldung bei Omniflora?

Auf Kassenrezept wurde für ein Kind unter 12 Jahren Folgendes verordnet:
„Omniflora N 20 HKP, PZN 04994871“.

Omniflora N ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel. Das Kassenprogramm (awinta) meckert trotzdem und setzt für den Patienten den vollen Preis als Privatzahlung an. Woran könnte das liegen?

Darf das Arzneimittel auf GKV-Rezept für Kinder abgegeben werden?

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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