Wann wird Tilidin auf BtM-Rezept verordnet?

Uns wurde ein Privat­rezept über „Tilidin Abz Tropfen PPL N3 100 ml“ vorgelegt. Dies verwundert uns sehr, denn dieses Arznei­mittel fällt doch unter die BtM-Regelungen.

Ist das korrekt oder übersehen wir etwas?

Antwort

Da haben Sie ganz Recht, diese Tilidin-Tropfen fallen unter das BtM-Recht und der Arzt hätte ein BtM-Rezept (auch diese können als Privat­rezept ausge­stellt werden) aus­stellen müssen. Für den Wirk­stoff Tilidin gilt laut Anlage III (verkehrs­fähige und verschreibungs­fähige Betäubungs­mittel) des BtMG:

BtMG Anlage III

„Tilidin […]

  • ausge­nommen in festen Zube­reitungen mit verzögerter Wirk­stoff­freigabe, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abge­teilte Form bis zu 300 mg Tilidin, berechnet als Base, und, bezogen auf diese Menge, mindestens 7,5 vom Hundert Naloxon­hydro­chlorid ent­halten“

Damit müssen diese Tropfen auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Nach BtMG gibt es aber auch Tilidin-haltige Retard­arznei­mittel, die nicht unter das BtM-Recht fallen – sofern die Vorgaben (max. 300 mg Tilidin pro Einheit, kombiniert mit Naloxon) erfüllt sind. Diese sind dann über ein normales Rezept zu verordnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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