Wann wird mit einer Tilidin-Verordnung die BtM-Höchstmenge überschritten?
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Wir hätten eine Frage bezüglich der Setzung des Sonderkennzeichens „A“ bei BtM-Rezepten über Tilidintropfen. Eine Arztpraxis erstellt etwa im Zwei- bis Drei-Wochen-Takt BtM-Rezepte über jeweils 100 ml Tilidin-Tropfen für eine Patientin. Bei allen Rezepten fehlte das Sonderkennzeichen „A“. Dementsprechend erhalten wir etwa zwei bis drei Verordnungen pro Monat. Wir sind der Meinung, dass damit die Höchstmenge überschritten wird und ein „A“ auf die Rezepte geschrieben werden müsste, die Arztpraxis ist anderer Meinung. Was ist korrekt?
Antwort
Die Verschreibungshöchstmenge, die ein Arzt für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen verschreiben darf, liegt für Tilidin/Tilidinhydrochlorid nach BtMVV bei 18.000 mg.
Eine 100-ml-Flasche Tilidin (Beispiel für die Firma AL) AL beinhaltet 6.944 mg Tilidinhydrochlorid.
Der Arzt kann also innerhalb von 30 Tagen zwei Flaschen zu 100 ml ohne „A“ verordnen. Das dritte Rezept (und jedes weitere Rezept) innerhalb dieses Zeitraums muss mit einem „A“ gekennzeichnet werden, da mit dieser Verordnungsmenge bereits die Höchstmenge überschritten wird. Erst wenn mehr als 30 Tage zwischen zwei Rezepten liegen, entfällt das „A“ wieder. Der 30-Tageszeitraum bezieht sich dabei nicht auf den Ablauf eines Monats, sondern es werden immer die Mengen der letzten 30 Tage betrachtet.
Ein fehlendes „A“ kann übrigens nach Rücksprache mit dem Arzt auch von der Apotheke ergänzt werden. Der Arzt muss dies dann bei dem in der Praxis befindlichen Durchschlag ebenfalls ergänzen.
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