Wann wird der Schlüssel 13 verwendet?

Seit ein paar Wochen wird uns der Schlüssel 13 bei den Verordnungs­­korrekturen ange­zeigt.

Wann müssen wir diesen Schlüssel ver­wenden und was müssen wir doku­mentieren?

Antwort

Bei Änderungen der Packungs­größe, Packungs­anzahl und Wirk­stärke auf­grund von Liefer­eng­pässen werden die Änderungen über den Schlüssel 13 doku­mentiert, eine zusätz­liche Doku­mentation ist nicht not­wendig. Eine Dosis­änderung, die nur durch den Liefer­eng­pass zu­stande ge­kommen ist, muss auch nicht zusätz­lich doku­mentiert werden.

Wichtig

Die Verwendung des Schlüssels 13 ist mit einer qualifi­zierten elektro­nischen Signatur abzu­zeichnen und die Sonder-PZN für Nicht­verfüg­bar­keit anzu­geben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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