In welchen Fällen werden Eisenpräparate erstattet?

Unseres Wissens können auch Eisenpräparate für Erwachsene auf Kassenrezept abgegeben werden. Nun wurde uns ein Rezept über „Ferro Sanol Comp PZN 00106715“ vorgelegt und die EDV warnt vor einem Verordnungsausschluss. Was ist denn jetzt richtig? Können wir das Eisenpräparat abgeben oder nicht?

Antwort:

Eisen(II)-verbindungen sind nach Anlage I Nr. 17 der Arzneimittelrichtlinie zur Behandlung einer gesicherten Eisenmangelanämie verordnungsfähig. Im Falle von Ferro sanol comp ist das Eisen jedoch mit Folsäure und Cyanocobalamin kombiniert. Solche Eisenkombinationen unterliegen nach Anlage III der Arzneimittelrichtlinie einem Verordnungsausschluss, da sie als unwirtschaftlich gelten.

Der Verordnungsausschluss richtet sich primär an den Arzt. Dieser kann in bestimmten medizinischen Einzelfällen davon abweichen und trotzdem zulasten einer GKV verordnen – er muss dies jedoch in der Patientenakte dokumentieren und begründen.

Daher sollten Sie den Arzt im Rahmen einer kollegialen Zusammenarbeit auf den Verordnungsausschluss hinweisen (Regressgefahr für den Arzt). Falls kein medizinischer Sonderfall vorliegt, muss der Patient das Präparat privat bezahlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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