Wann muss anstelle von Einzelpackungen eine Doppelpackung gegeben werden?

Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung:

Zulasten der AOK Plus (IK 107299005) verordnet sind eine Packung Floxal ATR und eine Packung Floxal AUS, jeweils als Original. Früher hätte man hier aus wirtschaftlichen Gründen eine Kombipackung Floxal gegeben. Jetzt gibt es sowohl für die Salbe als auch für die Tropfen generische Rabattarzneimittel, allerdings nicht für die Kombipackung.

Was ist abzugeben, die Kombipackung oder die einzelnen Rabattarzneimittel?

Antwort

Ein Rabattarzneimittel ist für die Krankenkasse immer die wirtschaftlichste Abgabemöglichkeit. Daher sollten Sie für jedes verordnete Arzneimittel prüfen, ob es Rabattartikel gibt, was ja in Ihrem Fall gegeben ist und diese dann abgeben. Zudem hat der Arzt die Kombipackung nicht ausdrücklich verordnet.

Der Patient muss die Zuzahlung für jede abgegebene Packung leisten.

Hätte der Arzt die Kombipackung verordnet, wären Sie von dieser ausgegangen und dann hätte es keine rabattierten Alternativen gegeben. 

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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