Wann ist Macrogol auf GKV-Rezept verordnungsfähig?

Uns liegt ein GKV-Rezept vor über 1x MACROGOL plus Elektrolyte Dexcel 13,7 g PLE (PZN 17620959). Dieses Macrogol zählt als Arzneimittel, hat aber keine Normgröße hinterlegt.

Ist eine Abgabe von 2x 50 Stück MACROGOL plus Elektrolyte Dexcel 13,7 g PLE (PZN 17620942) zulasten der GKV zulässig?

Antwort

MACROGOL plus Elektrolyte Dexcel 13,7 g PLE 100 St. (PZN 17620959) ist eine Jumbopackung und daher nicht zulasten der GKV abgabefähig (siehe § 8 Abs. 2 Rahmenvertrag). Sie können diese Regelung auch nicht umgehen, indem sie MACROGOL plus Elektrolyte Dexcel 13,7 g PLE 2x 50 Stück (N3) PZN 17620942 abgeben.

Sofern das Arzneimittel zulasten einer GKV verordnet ist, könnten Sie mit der Arztpraxis Rücksprache halten, ob eine N3-Packung verordnet werden kann. Diese würde für einen Erwachsenen gemäß Anlage I Nr. 1 Arzneimittel-Richtlinie allerdings auch nur erstattet, wenn folgende Bedingung erfüllt wäre (vom Arzt / der Ärztin zu prüfen):

„Abführmittel [nur] zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.“

Ansonsten muss das Arzneimittel von der Patientin / dem Patienten selbst bezahlt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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