Wann ist eine Frau nicht mehr gebärfähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Zur Belieferung von T-Rezepten haben wir einige Fragen:
Wann endet das gebärfähige Alter von Frauen? Gibt es dazu eine Definition?
Und was ist zu tun, wenn die zulässige Höchstverordnungsmenge für Frauen im gebärfähigen Alter überschritten wird? In unserem Fall ist eine Kundin 45 Jahre alt, allerdings wurde ihre Gebärmutter entfernt. Sind wir verpflichtet, dies auf dem Rezept zu dokumentieren?
Antwort
Eine Frau gilt nach dem „Leitfaden zur Verringerung von Arzneimittel- und Anwendungsrisiken; Angehörige der Heilberufe“ als nicht gebärfähig, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Das Alter der Patientin ist ≥ 50 Jahre und sie ist seit einem Jahr auf natürliche Weise amenorrhoisch (nicht durch eine Chemotherapie hervorgerufen).
- Medizinische Gründe (durch einen Facharzt für Gynäkologie bestätigt) wie z. B. vorzeitige Ovarialinsuffizienz
- Genetische Gründe wie z. B. XY-Genotyp oder Turner-Syndrom
Außerdem bestätigt der Arzt mit seinen Kreuzen auf dem T-Rezept, dass alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten wurden. Dennoch muss die Apotheke die Höchstmengenüberschreitung kontrollieren. Daher empfehlen wir eine kurze Notiz auf der Verordnung, dass die Höchstmengenüberschreitung offensichtlich in Ordnung ist, ggf. können Sie dazu Rücksprache mit dem Arzt halten.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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