Wann ist eine Frau nicht mehr gebärfähig?

Zur Belieferung von T-Rezepten haben wir einige Fragen:

Wann endet das gebär­fähige Alter von Frauen? Gibt es dazu eine Definition?

Und was ist zu tun, wenn die zulässige Höchst­verordnungs­menge für Frauen im gebär­fähigen Alter über­schritten wird? In unserem Fall ist eine Kundin 45 Jahre alt, allerdings wurde ihre Gebär­mutter entfernt. Sind wir verpflichtet, dies auf dem Rezept zu dokumentieren?

Antwort

Eine Frau gilt nach dem „Leit­faden zur Verringerung von Arz­nei­mittel- und Anwendungs­risiken; Angehörige der Heil­berufe“ als nicht gebär­fähig, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Das Alter der Patientin ist ≥ 50 Jahre und sie ist seit einem Jahr auf natür­liche Weise amenorrhoisch (nicht durch eine Chemo­therapie hervor­ge­rufen).
  • Medizinische Gründe (durch einen Fach­arzt für Gynäkologie bestätigt) wie z. B. vor­zeitige Ovarial­insuffizienz
  • Genetische Gründe wie z. B. XY-Genotyp oder Turner-Syndrom

Außerdem bestätigt der Arzt mit seinen Kreuzen auf dem T-Rezept, dass alle Sicher­heits­bestim­mungen eingehalten wurden. Dennoch muss die Apotheke die Höchst­mengen­über­schreitung kontrol­lieren. Daher empfehlen wir eine kurze Notiz auf der Verordnung, dass die Höchst­mengen­über­schreitung offensichtlich in Ordnung ist, ggf. können Sie dazu Rück­sprache mit dem Arzt halten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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